dot.ruhr – Registrierungsrichtlienen

Die Datenschutz-Grundverordnung und .ruhr

Die DS-GVO ist derzeit in aller Munde. Bei .ruhr gibt es zu den Herausforderungen, vor die jedes Unternehmen gestellt ist, noch Besonderheiten als Domainregistry. Die sichtbarste Änderung ist, dass der Whois-Dienst, über den bislang Informationen über den Domaininhaber, Admin-C, Tech-C und Billing-C abrufbar waren, nicht mehr oder nur noch stark eingeschränkt angezeigt werden. Nach unserer aktualisierten Policy für den Registrybetrieb werden neben dem Domain Namen nur noch die Datenfelder „Registrant Province“ und „Registrant Country“ angezeigt. Namen und weitere Details zur Anschrift werden nicht veröffentlicht. Eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mittels anonymisierter Mailadresse oder mittels einem Web-Formular werden nach den Vorgaben von ICANN, der Organisation, die die Policies für generische Top Level Domains vorgibt, nur durch Registrare angeboten. Eine Herausgabe von etwa Inhaberdaten erfolgt künftig lediglich auf Anfrage, wenn eine entsprechende Rechtsgrundlage gegeben ist.